Diese AGB gelten für alle Mietverträge zwischen dem Vermieter (Vincent Neck – Tontechnik & Produktion, freiberuflicher Tontechniker) und dem Mieter, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung des Mietangebotes durch den Mieter zustande.
Die Mietdauer beginnt mit der vereinbarten Abholung bzw. Anlieferung des Equipments und endet mit dessen vollständiger Rückgabe. Preise gelten pro Kalendertag, Wochenend- oder Langzeitmieten werden rabattiert ausgewiesen.
Der Mieter verpflichtet sich, vor Übergabe der Mietsache eine Kaution gemäß Mietvertrag zu hinterlegen (Bar oder per Überweisung). Diese dient zur Absicherung gegen Verlust, Beschädigung oder unsachgemäße Behandlung. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe vollständig zurückerstattet.
Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment im übergebenen Zustand vollständig und rechtzeitig zurückzugeben. Schäden oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Eine verspätete Rückgabe wird zusätzlich berechnet.
Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden, Verluste oder Diebstähle, unabhängig vom Verschulden. Der Abschluss einer Transport- oder Berufshaftpflichtversicherung wird empfohlen.
Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment sachgemäß zu nutzen. Veränderungen an der Mietsache, insbesondere Reparaturen, sind nur nach Absprache zulässig.
Gerichtsstand ist Leipzig, soweit gesetzlich zulässig.